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   OLG München, 31.07.2008 - 33 Wx 145/07   

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https://dejure.org/2008,12525
OLG München, 31.07.2008 - 33 Wx 145/07 (https://dejure.org/2008,12525)
OLG München, Entscheidung vom 31.07.2008 - 33 Wx 145/07 (https://dejure.org/2008,12525)
OLG München, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 33 Wx 145/07 (https://dejure.org/2008,12525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erbbaurecht: Anspruch des Erbbauberechtigten auf Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer Belastung mit einer Hypothek; Vereinbarkeit einer Belastung mit den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft

  • Judicialis

    ErbbauRG § 5 Abs. 2; ; ErbbauRG § 7 Abs. 2; ; ErbbauRG § 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauRG § 5 Abs. 2 § 7 Abs. 2, 3
    Keine Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung des Erbbaurechts mit Hypothek zur Sicherung von Ersatzansprüchen deliktisch Geschädigter gegen Erbbauberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belastung eines Erbbaurechts mit einer Hypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Erbbauberechtigten auf Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Obererbbauberechtigten zur Belastung seines Erbbaurechts mit einer Hypothek; Voraussetzungen der Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Obererbbauberechtigten gegenüber einem ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eigentümerzustimmung zu Erbbaurechtsbelastung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 374
  • FGPrax 2008, 236
  • Rpfleger 2009, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 33 Wx 145/07
    Auch in diesem Fall kann die ohne ausreichenden Grund verweigerte Zustimmung nach der genannten Vorschrift ersetzt werden (vgl. BGH NJW 1987, 1942/1943; OLG Hamm Rpfleger 1985, 291; MünchKommBGB/Oefele § 8 ErbbauVO Rn. 15 je m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.01.1985 - 15 W 293/84

    Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung des 1/2-Anteils

    Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 33 Wx 145/07
    Auch in diesem Fall kann die ohne ausreichenden Grund verweigerte Zustimmung nach der genannten Vorschrift ersetzt werden (vgl. BGH NJW 1987, 1942/1943; OLG Hamm Rpfleger 1985, 291; MünchKommBGB/Oefele § 8 ErbbauVO Rn. 15 je m.w.N.).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 2Z BR 44/96

    Eigentümererbbaurecht: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nur mit

    Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 33 Wx 145/07
    Die Verfügungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 ErbbauRG bezweckt, den Grundstückseigentümer vor einer übermäßigen Belastung des Erbbaurechts zu schützen (vgl. BayObLG 1996, 107/108 = NJW-RR 1996, 975 m.w.N. zur inhaltsgleichen Bestimmung in § 5 Abs. 2 ErbbauVO).
  • OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17

    Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer

    Das Zustimmungserfordernis gilt daher auch bei Eintragung einer Sicherungshypothek im Weg der Zwangsvollstreckung (OLG München FGPrax 2008, 236; OLG Frankfurt BeckRS 2004, 11170; BayObLG NJW-RR 1996, 975; OLG Hamm, OLGZ 1985, 269; Ingenstau/Hustedt ErbbauRG 10. Aufl. § 8 Rn. 11; von Oefele/Winkler/Schlögel Handbuch des Erbbaurechts 6. Aufl. § 4 Rn. 271; Knees Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 8. Aufl. H II 1.; Palandt/Wicke BGB 77. Aufl. § 8 ErbbauRG Rn. 3), da anderenfalls die Verfügungsbeschränkung dadurch umgangen werden könnte, dass der Erbbauberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen Dritter gegen sich ergehen lässt.

    Deshalb kann er nach § 851 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 857 Abs. 3 ZPO gepfändet und einem Dritten zur Ausübung überwiesen werden (BGH NJW 1960, 2093; BGH NJW 1987, 1942; OLG München FGPrax 2008, 236; BayObLG NJW-RR 1997, 51; MüKo/Heinemann BGB 7. Aufl. § 8 ErbbauRG Rn. 15; Ingenstau/Hustedt § 7 Rn. 41; von Oefele/Winkler/Schlögel Handbuch Erbbaurecht § 4 Rn. 234; Knees Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 8. Aufl. H II 1.; Palandt/Wicke BGB § 8 ErbbauRG Rn 5).

    So können auch Belastungen, die der Erbbauberechtigte zum Aufbau oder zur Erhaltung seiner wirtschaftlichen Existenz eingeht, mit den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft vereinbar sein (OLG München FGPrax 2008, 236; BayObLG Rpfleger 1989, 97; OLG Hamm Beschluss vom 15.6.2012, Az. 15 W 261/11 - juris Rn. 35; OLG Hamm OLGZ 1985, 269; Landgericht München I Rpfleger 2003, 242; von Oefele/Winkler/Schlögel § 4 Rn. 234).

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der auch der Senat folgt, gilt allerdings das Erfordernis ordnungsgemäßer Wirtschaft als Voraussetzung für einen Zustimmungsanspruch auch für Belastungen im Wege der Zwangsvollstreckung (OLG München FGPrax 2008, 236; BayObLG Rpfleger 1989, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 15.6.2012, Az. 15 W 261/11 - juris Rn. 35; OLG Hamm OLGZ 1985, 269; von Oefele/Winkler/Schlögel § 4 Rn. 271).

    Die Norm ermöglicht es aber dem Erbbauberechtigten nicht, das Erbbaurecht für unbegrenzte Schuldzwecke seinen Gläubigern als Haftungsobjekt zur Verfügung zu stellen (OLG München FGPrax 2008, 236).

  • OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17

    Belastung eines Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek

    Gemäß § 7 Abs. 2 des Erbbaurechtsgesetzes - ErbbauRG - kann der Erbbauberechtigte von dem Grundstückseigentümer, zu dessen Gunsten, wie hier, eine Belastungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 ErbbauRG vereinbart wurde, die Zustimmung zu der Belastung verlangen, wenn diese mit den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft vereinbar und der mit der Bestellung des Erbbaurechts verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird (OLG München, Beschluss v. 31.07.2008 - 33 Wx 145/07 -, zit. n. juris, Rn. 6).
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